| Lfd. Nr. |
Bedingungen |
Notiz |
| 01 |
Die Funktion der gesamten unterhalb der Rückstauebene verlegten
Grundstücksentwässerungsanlage ist nachzuweisen. |
Eine optische Überprüfung der Rohrleitungen darf keine
Funktionsbeeinträchtigung erkennen lassen. |
| 02 |
Die Standsicherheit der gesamten unterhalb der Rückstauebene
verlegten Grundstücksentwässerungsanlage ist nachzuweisen. |
Die Beurteilung der Standsicherheit erfolgt durch eine optische
Überprüfung. |
| 03 |
Erdverlegte Abwasseranlagen müssen dicht sein. |
Der Nachweis der Dichtheit kann durch einen Dichtheitsnachweis oder
alternativ durch eine optische Untersuchung erbracht werden. Die optische
Dichtheit wird nicht bei problematischen Gewerbe- oder Industrieabwässern,
anerkannt.
Als optisch dicht wird anerkannt:
- wenn die Anlage risse- und scherbenfrei ist
- wenn kein Rohrbruch und kein relevanter Muffenversatz voliegt
- wenn der Rohrqueschnitt nicht verformt ist
- und wenn kein Wurzeleinwuchs besteht.
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| 04 |
Unterhalb der Rückstauebene liegende Räume müssen
gegen Rückstau gesichert sein. |
Der Rückstauschutz muss den Regeln der Technik entsprechen.
Rückstauschutzanlagen müssen so ausgewählt sein, dass
sie für die anfallende Abwasserart geeignet sind. |
| 05 |
Die Rohrleitungen müssen ausreichend groß bemessen sein,
um die Wassermengen bei normalen Regenereignissen ableiten zu können. |
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| 06 |
Eine Dränage darf kein Risiko für die Umwelt aber auch
kein Risiko für das Gebäude darstellen. |
Die Zulässigkeit der Dränage ist nachzuweisen. Die Dränagerohre
müssen oberhalb des normalen Grundwasserspiegels liegen. Eine
Einleitung in das öffentliche Kanalsystem darf nur über
einen Übergabeschacht mit Sandfang und Hebeanlage erfolgen. |
| 07 |
Falls eine Überflutungsgefahr für das Grundstück
besteht, müssen Sicherungsmaßnahmen vorgesehen sein. |
Eine Überflutungsgefahr besteht:
- wenn das Grundstück im Überflutungsbereich eines Gewässers
liegt
- wenn das Grundstück an einer Straße mit sehr schwachem
Längsgefälle liegt
- und wenn die Gradiente der Straße vor dem Grundstück
eine Wanne bildet.
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