SAL - Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen
Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen AöR
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Grundstücksentwässerung

Bedingungen für den Entwässerungspass

Lfd. Nr.

Bedingungen

Notiz

01 Die Funktion der gesamten unterhalb der Rückstauebene verlegten Grundstücksentwässerungsanlage ist nachzuweisen. Eine optische Überprüfung der Rohrleitungen darf keine Funktionsbeeinträchtigung erkennen lassen.
02 Die Standsicherheit der gesamten unterhalb der Rückstauebene verlegten Grundstücksentwässerungsanlage ist nachzuweisen. Die Beurteilung der Standsicherheit erfolgt durch eine optische Überprüfung.
03 Erdverlegte Abwasseranlagen müssen dicht sein. Der Nachweis der Dichtheit kann durch einen Dichtheitsnachweis oder alternativ durch eine optische Untersuchung erbracht werden. Die optische Dichtheit wird nicht bei problematischen Gewerbe- oder Industrieabwässern, anerkannt.

Als optisch dicht wird anerkannt:

  • wenn die Anlage risse- und scherbenfrei ist
  • wenn kein Rohrbruch und kein relevanter Muffenversatz voliegt
  • wenn der Rohrqueschnitt nicht verformt ist
  • und wenn kein Wurzeleinwuchs besteht.
04 Unterhalb der Rückstauebene liegende Räume müssen gegen Rückstau gesichert sein. Der Rückstauschutz muss den Regeln der Technik entsprechen. Rückstauschutzanlagen müssen so ausgewählt sein, dass sie für die anfallende Abwasserart geeignet sind.
05 Die Rohrleitungen müssen ausreichend groß bemessen sein, um die Wassermengen bei normalen Regenereignissen ableiten zu können.  
06 Eine Dränage darf kein Risiko für die Umwelt aber auch kein Risiko für das Gebäude darstellen. Die Zulässigkeit der Dränage ist nachzuweisen. Die Dränagerohre müssen oberhalb des normalen Grundwasserspiegels liegen. Eine Einleitung in das öffentliche Kanalsystem darf nur über einen Übergabeschacht mit Sandfang und Hebeanlage erfolgen.
07 Falls eine Überflutungsgefahr für das Grundstück besteht, müssen Sicherungsmaßnahmen vorgesehen sein. Eine Überflutungsgefahr besteht:
  • wenn das Grundstück im Überflutungsbereich eines Gewässers liegt
  • wenn das Grundstück an einer Straße mit sehr schwachem Längsgefälle liegt
  • und wenn die Gradiente der Straße vor dem Grundstück eine Wanne bildet.
Infos & Unterlagen
im PDF-Format:
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