Grundstücksentwässerung
Der Umwelt zuliebe: Sicherheit und Mehrwert für Hausbesitzer
Die Pflicht zur
Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungen basiert auf dem §
61a LWG (Landeswassergesetz)!
Wir sind für Sie da:
Beratung zu allen Fragen der Grundstücksentwässerung
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Weitere Informationen:
Der Begriff der Grundstücksentwässerung kennzeichnet das Sammeln
und Weiterleiten von Schmutz- und Regenwasser aus den Bodeneinläufen
sowie Fallleitungen eines Gebäudes.
Mehr als 95 Prozent aller Grundstück der Stadt Lünen sind an
die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Grundsätzlich hat
jeder Eigentümer das Recht, ja sogar die Pflicht, sein Grundstück
an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen.
Niederschlagswasser ist von dieser Regelung ausgeschlossen. Es steht den Eigentümern somit frei, Regenwasser der öffentlichen Kanalisation zuzuführen oder es anderweitig zu nutzen.
Die Grundstücksentwässerung erfolgt nach dem aktuellen Stand der Technik. Gesetzliche Grundlagen sind dabei einzuhalten. Die technische Ausführung dieser Anlagen ist in derOrtsentwässerungssatzung der Stadt Lünen beschrieben.

Grundstücksentwässerung - so nicht!
Grundstückentwässerungsanlagen müssen z. B. folgenden Anforderungen genügen:
- Sie müssen dicht sein, d.h. kein Abwasser darf in das Erdreich gelangen.
- Sie müssen gegen Rückstau gesichert sein (damit Ihr Keller nicht voll Abwasser läuft.)
- Sie müssen an den richtigen Kanal angeschlossen sein (Regenwasser an die Regenwasserentwässerung und Abwasser an den Abwasserkanal).
- Die Leitungen müssen ein bestimmtes Gefälle haben (schließlich wollen Sie doch, dass das Wasser abläuft).
Dringender Appell an die Grundstückseigentümer
- Versuchen Sie das eigene Risiko abzuschätzen.
- Definieren Sie ihr eigenes Interesse; abgrenzung vom Interesse der Behörden oder privaten Unternehmen.
- Lassen Sie sich evtl. beraten.
- Erstellen Sie ein Handlungskonzept unter Berücksichtigung ihrer Finanzierungsmöglichkeiten.
Eine Hilfe zur eigenen Risikoabschätzung können Sie hier herunterladen.
Die Präsentationsunterlagen unserer Veranstaltungsreihe November 2005 bis Februar 2006 können Sie hier herunterladen.
Problem der Grundstücksentwässerung aus der Sicht des Stadtbetriebes Abwasserbeseitigung Lünen AöR. Vorgestellt bei der Landesregierung NRW im Juni 2006.
Derzeitige Situation aus der Sicht eines Abwasserbetriebes:
- Termin 2015
- Definition der Dichtheit
- Wasserhaushaltsgesetz § 61 a/ Landeswassergesetz
- Information für die Grundstückseigentümer
- Gesamtsanierungskonzept
- Anschlusskanäle im öffentlichen Straßenbereich
- Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Abwasserbetrieben
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