SAL - Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen
Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen AöR
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Grundstücksentwässerung

Modell Lünen

1. Allgemeines

Grundsätzlich unterliegen Grundstücksentwässerungsanlagen bis zur Grundstücksgrenze den Regelungen des Landeswassergesetz. insbesondere der § 61a LWG NRW. In NRW wird eine Dichtheitsprüfung von Schmutzwasserleitungen bis Ende 2015 gefordert.
Fehlfunktionen der Grundstücksentwässerung beeinträchtigen die öffentliche Abwasseranlage bzw. erschweren die Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht.
Für die ordnungsgemäße Funktion und Instandhaltung des Abwasserhausanschlusses vom Entstehungsort des Abwassers bis zum Anschlussstutzen an der Hauptkanalisation ist in Lünen der Hauseigentümer verantwortlich.

2. Interessenslage

Es gibt verschiedenste Ansätze zur Behebung der Missstände. Alle Ansätze haben gemeinsam, dass eine Lobby sich eine Vorgehensweise ausgedacht hat, die von den Gemeinden durchgesetzt werden soll. Die entstehenden Kosten soll der Bürger zahlen, der vorher überhaupt nicht gefragt wurde, ob die Zwangsmaßnahmen seinen eigenen Zielen entsprechen oder ob er überhaupt in der Lage ist, diese Maßnahmen zu finanzieren. In der Diskussion wird dem Bürger immer wieder die bei Exfiltration eintretende Verunreinigung von Grundwasser und Boden aufgezeigt. Dabei werden neueste Erkenntnisse über die Auswirkung der Exfiltration nicht genannt.
Diese Vorgehensweise hat mit Kundenorientierung nichts gemeinsam.

Der Bürger hat zwei Interessen:

a) Die Abwassergebühren sollen möglichst niedrig sein.
b) Die eigenen Entwässerungsanlagen auf dem Grundstück müssen funktionsfähig sein, da ansonsten das Gebäude nicht mehr uneingeschränkt bewohnbar ist.
Der Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen AöR (SAL) hat das Interesse, dass der von den Grundstücken abfließende Fremdwasseranteil nicht den zulässigen Anteil übersteigt.

Dabei gibt es zwei Zielrichtungen:
a) Bei neuen Anschlüssen an das öffentliche Kanalnetz ist möglichst zu verhindern, dass unzulässiges Fremdwasser eingeleitet wird.
b) Bei bestehenden Anlagen ist der Fremdwasseranteil zu reduzieren. Dass kann nur durch Änderung der Anlagen auf dem Grundstück erfolgen. Diese Änderungen sollen aber im Interesse des Bürgers sein und sollen von ihm auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Der SAL wird dabei nur beratend tätig.

3. Strategie des SAL

3.1 Änderung des Ortsrechtes

Analog zum Langeswassergesetz §61a sind bei der erstmaligen Errichtung die im Erdreich verlegten Abwasserleitungen von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist eine Bescheinigung zu fertigen und dem SAL mit dem Antrag auf Genehmigung zum Anschluss an das öffentliche Kanalnetz vorzulegen.
Alle Dichtheitsprüfungen dürfen nur durch vom SAL zugelassene Sachkundige durchgeführt werden.
In der Entwässerungssatzung wird das Anforderungsprofil an die Sachkundigen definiert.
Die Sachkundigen müssen folgende Bedingungen erfüllt haben:

  • Eintragung bei der Industrie und Handelskammer oder Handwerkskammer
  • Mitglied in der Berufsgenossenschaft
  • Gewerbeanmeldung
  • Vorhaltung von geeigneten Geräten
  • Nachweis der Kenntnis von Regelwerken und Gesetzen
  • Teilnahme an einer Schulung vom SAL organisierten Schulung
  • Angabe eines Referenzobjektes

Die Liste der Sachkundigen wird vom SAL veröffentlicht.

3.2 Information des Bürgers
Um den Bürger dazu zu veranlassen aus eigener Initiative tätig zu werden, ist eine Aufklärung des Bürgers über die technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge im Zusammenhang mit seinen Grundstücksentwässerungsanlagen der wichtigste Schritt.

3.2.1 Interesse des Bürgers am Thema "Fremdwasser"
Dem Bürger ist verständlich zu machen, dass er durch die Reduzierung des Fremdwasseranteils in seinen Grundstücksentwässerungsanlagen Einfluss auf die Höhe der Abwassergebühren nehmen kann. Lünen ist zu größten Teil Poldergebiet. Nahezu jeder Kubikmeter Abwasser muss mindestens einmal über Pumpwerke künstlich gehoben werden. Da die Betriebskosten solcher Pumpwerke vom geförderten Abfluss abhängen, sind die Pumpkosten umso höher, je größer der Fremdwasseranteil ist. Pumpwerke können möglicherweise bei sehr hohem Fremdwasseranteil zu klein dimensioniert sein. Erneuerungen von Pumpen und gegebenenfalls Druckleitungen könnten erforderlich werden. Neben eventuell höheren Investitionskosten können also bei erhöhtem Fremdwasseranfall auch die Betriebskosten erheblich ansteigen. Lünen reinigt das Abwasser nicht selbst, sondern gibt es kostenpflichtig an die Kläranlagen des Lippeverbandes und der Emschergenossenschaft ab. Jeder Kubikmeter Fremdwasser auf der Kläranlage erhöht die Betriebskosten der Verbände und belastet damit unnötig die Abwassergebühren des Bürgers in Lünen.

3.2.2. Funktion der privaten Entwässerungsleitungen

Das Hauptinteresse des Bürgers wird nicht an dem Thema "Fremdwasser" liegen. Er wird vielmehr daran interessiert sein, dass seine eigenen Grundstücksentwässerungsanlagen dauerhaft funktionieren. Der Bürger, als Betreiber seiner eigenen Entwässerungsanlagen, sollte erkennen können, in welchem Zustand sich seine Anlagen befinden und was er tun kann, seine Anlagen mit wirtschaftlichen Mitteln möglichst langfristig zu betreiben. Wenn er erkennt, dass die Entwässerung zu seinem eigenen Anlagevermögen gehört und dass es geeignete Maßnahmen gibt, dieses Vermögen zu erhalten, wird er bereit sein, aus eigenem Interesse zu investieren. Um die geeigneten Maßnahmen erkennen zu können, muss der Bürger durch unabhängige Beratung aufgeklärt werden. Diese Beratung ist eine der Hauptaufgaben im SAL.

4. Beratung

Der SAL ist seit Jahren bemüht, die Bürger in Lünen über die Zusammenhänge zu Thema "Grundstücksentwässerung" aufzuklären. Mit der Teilnahme an Messen, Broschüren, Internetauftritt und eigenen Informationsveranstaltungen in den Ortsteilen wurde versucht Aufklärung zu betreiben und zu überzeugen, dass der Grundstückseigentümer sich um seine Entwässerungsanlagen kümmern sollte. Diese eher anonyme Information .der Bürger hat nur mäßige Wirkung gezeigt. "Grundstücksentwässerung" ist zwar in Lünen ein Thema geworden, die Bereitschaft, aus eigener Initiative tätig zu werden war jedoch nach wie vor gering. Die Erfahrung zeigte, dass wir, wenn wir mehr Erfolg haben wollen, zu einer konkreten Beratung für die einzelnen Grundstücke kommen müssen. Durch die konkrete Beratung soll ein Handlungskonzept für den Grundstückseigentümer entstehen, dass ihn in die Lage versetzt, selbst zu entscheiden, was für ihn die günstigste Lösung ist.

5. Schadenskatalog des SAL

Die in den Vorjahren durchgeführten Informationsveranstaltungen des SAL haben gezeigt, dass der Bürger verstehen muss welche Auswirkungen die verschiedenen Schadensarten auf die Funktion und Statik seiner Anlagen haben. Erst dann ist er bereit, freiwillig in die Schadensbeseitigung zu investieren. Im Auftrag des SAL wurde von Stein & Partner GmbH, Bochum, ein Schadenskatalog speziell für die Situation von privaten Abwasserleitungen erstellt.

Typische Schäden wurden unter verschiedenen Gefährdungsaspekten dargestellt:

  • Statische Gefährdung: Die Standsicherheit der Abwasserleitung ist gefährdet, wodurch im Extremfall ein Einsturz der Leitung entstehen kann.
  • Funktionale Gefährdung: Der geregelte Abfluss des Abwassers durch die Abwasserleitung ist gefährdet, wodurch ein Rückstau des Abwassers entstehen kann.
  • Gefährdung durch mangelnde Dichtheit: Ist die Dichtheit einer Abwasserleitung nicht mehr gewährleistet, so kann es sowohl zu einem Austritt von Abwasser (Exfiltration), als auch zu einem Eindringen von Grundwasser (Infiltration) bzw. Bodenmaterial und damit zu einer Hohlraumbildung oberhalb der Abwasserleitung kommen.
    Für ca. 320 Schadensbilden wurde die Sanierungsdringlichkeit dargestellt. Die Darstellung erfolgte in einer für den Bürger verständlichen und nachvollziehbaren Form.

Im SAL wurde auf der Basis des Schadenskataloges ein Fristenrechner entwickelt. Unter Einbeziehung von verschiedenen Randbedingungen errechnet der einen für die Entwässerungsanlagen des Bürgers optimalen Sanierungszeitpunkt.

Die Randbedingungen sind:
a) Gefährdungsgebiete in Lünen
Das Stadtgebiet wurde je nach Grundwasserverhältnissen und Bodendurchlässigkeiten in 3 verschiedenen Gefährdungsgebiete aufgeteilt.

b) Abwasserbeschaffenheit
c) Lage im Verkehrsraum
d) hydraulische Verhältnisse

Der Fristenrechner ist so konzipiert, dass er auf die Interessen und Belange eines beliebigen Abwasserbetriebes geeicht werden kann.
Die ermittelten Fristen können dabei sowohl nach Interesse des Grundstückseigentümers als auch nach Interesse des Betreibers der öffentlichen Abwasseranlagen unterteilt werden. Je nach Schadensbild und Situation auf dem Grundstück können sich sehr unterschiedliche Fristen ergeben.

Schadensart

Kürzeste Frist

Längste Frist

Abflusshindernis

sofort

15 Jahre

Abzweige oder Stutzen

1 Jahr

später

Deformation

0,5 Jahre

5 Jahre

Korrosion

0,5 Jahre

10 Jahre

Lageabweichung

1 Jahr

später

Risse

1 Jahr

später

Rohrbruch

sofort

2 Jahre

Undichtigkeit

2,5 Jahre

später

Verformung

1 Jahr

15 Jahre

Mit der Empfehlung einer konkreten Frist wird dem Grundstückseigentümer frühzeitig die Möglichkeit geboten, Rücklagen für die geplanten Investitionen zu bilden.

6. Kosten

Das Funktionieren des Modells in Lünen ist von der Qualität der Beratungsleistung abhängig. Die vorhandenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen geschult werden. Es wird eine weitere Stelle im Abwasserbetrieb eingerichtet werden müssen. Darüber hinaus muss Informationsmaterial für die Grundstückseigentümer erstellt werden. Das alles führt zu Kosten.Das neue Landeswassergesetz NRW, § 53c, ermöglicht es, diese Kosten als Beratungskosten über die Abwassergebühren umzulegen. Die Abwassergebühren werden sich in Lünen dadurch um 0,01 EUR erhöhen.


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